Bei einer Reparatur werden grundsätzlich das Rüsten des Fahrzeuges, die An- und Abfahrt, die eventuelle Materialbeschaffung, das Material, die gebrauchten Gerätschaften sowie das benötigte Fahrzeug dem Kunden in Rechnung gestellt. Dachdecker dürfen ab einer Gebäudehöhe von 4m nur zu zweit auf das Dach des Gebäudes. Es sollten Sicherungs- bzw. Anschlagpunkte wie Sekuranten oder Dachhaken vorhanden sein, an dem der Dachdecker sein Sicherheitsgeschirr befestigen kann. Die Mitarbeiter beurteilen selbst vor Ort, ob Sie das Dach betreten. Es ist wichtig darauf zu achten, dass vor den Arbeiten die Hochleitungen von den jeweiligen Stadtwerken isoliert und ummantelt werden. Sollte die Reparatur einen festgelegten Kostenrahmen übersteigen, so wird dem Auftraggeber ein Kostenvoranschlag vorgelegt.