AUF DEN PREFA HOCHWASSERSCHUTZ SPEZIALISIERT

Hochwasserschutz wird auch in unserer Region immer wichtiger

Extreme Wetterlagen haben in den vergangenen Jahren immer wieder dafür gesorgt, dass Wasserläufe über die Ufer treten. Straßen werden überschwemmt, Keller laufen voll und wenn man Pech hat, steht einem in ungünstigen Lagen auch noch im Erdgeschoss das Wasser bis zum Hals.
Nachdem sich die Lage entspannt hat, das Wasser wieder in sein Bachbett zurückgekehrt ist, das Wasser versickert und die Kanalisation wieder aufnahmebereit ist, sind oft große Schäden an der Bausubstanz entstanden.
 

Hochwasserschutz als Objektschutz und Landschaftsschutz

Der Dachdeckerbetrieb Ralf Harrer hat sich auf Hochwasserschutz spezialisiert. Das Team setzt mobile Hochwasserschutzsysteme ein, die von der Firma Prefa gemeinsam mit ihrer Schwesterfirma Neumann Aluminium Strangpresswerk entwickelt wurden.

Die Systeme können im Objektschutz genauso wie im Landschaftsschutz eingesetzt werden und schützen mit Hilfe von Schutzwänden dann nicht nur Ihre Immobilie, sondern auch überflutungsgefährdete Flächen wie Zufahrten, Straßen oder Wege.

In 36 Stunden bis zur Neckarmündung

Wer in den Ortschaften entlang großer Flüsse wie Rhein oder Mosel unterwegs ist, findet häufig beeindruckende Markierungen an Gebäuden, die Hochwasserstände in vergangenen Jahren anzeigen.

Doch damit sind wir in Baden-Württemberg noch längst nicht aus dem Schneider. Wenn der Rhein beispielsweise Hochwasser hat, braucht die Flutwelle von Basel bis Mannheim bis zur Mündung des Neckars nur 36 Stunden.

Bund, Länder und Gemeinden kennzeichnen die Gebiete, die besonders hochwassergefährdet sind und sorgen mit Dämmen, Deicherhöhungen oder Hochwasserrückhaltebecken für entsprechenden Hochwasserschutz.

Neubau und Erweiterungen in Ausnahmefällen erlaubt

Heute ist der Neubau von Gebäuden oder die Erweiterung bestehender baulicher Anlagen in von Hochwasser gefährdeten Gegenden in der Regel verboten.  Doch es gibt auch Ausnahmeregelungen. Erlaubt ist der Bau nämlich dann, wenn

  1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und  der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird
  2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  4. hochwasserangepasst ausgeführt wird.

Wer eine Immobilie in einem Gebiet stehen hat, das nachträglich zum hochwassergefährdeten Gebiet erklärt wird, muss sein Haus aber dennoch nicht gleich abreißen. Es gibt eine Reihe Maßnahmen, mit dem man ein Gebäude schützen kann.

Dazu gehören:

-    die Wahl geeigneter Baumaterialien
-    hochwasserangepasste Gebäudeausstattung
-    Abdichtung der Ver- und Entsorgungswege
-    Sicherung der Installationen von Strom, Gas und Öltanks

Heftige Regenfälle werden mehr

Es sind allerdings längst nicht nur Gebiete in Flussnähe problematisch. Manchmal sind auch in unserer Region die Regenfälle so heftig, dass das Wasser nicht mehr im Boden versickern kann, weil er bereits gesättigt ist und die Kanalisation schafft es nicht mehr, die Wassermassen abzuleiten. In den vergangenen Jahren sind in solche extremen Wetterlagen immer häufiger geworden und daran scheint sich auch in der Zukunft nichts zu ändern.

Wer baut, sollte das bedenken und auch dann für entsprechenden Hochwasserschutz sorgen, wenn kein Fluss in der Nähe ist.

Wenn Ihr Gebäude in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet steht oder die Regenfälle in Ihrer Gegend schon häufig für überflutete Straßen und Wege gesorgt haben, sprechen Sie uns an.

Ralf Harrer und sein Dachdecker-Team beraten Sie gern und finden für alle Ideen die passende Lösung.

Wir sind für Sie da – bei allen Fragen rund ums Dach.

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